HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)

Wir freuen uns, Sie im PPS-Team begrüßen zu dürfen. Sie erwartet eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten und kollegialen Team. Sicherlich haben Sie eine Menge Fragen an uns. Nachfolgend haben wir einige Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen eine schöne, erfolgreiche Zeit im PPS-Team.

Welche Fachkenntnisse benötige ich?

Eine Ausbildung ist von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich. Wir beschäftigen auch ungelernte Kräfte mit Berufserfahrung. Neueinsteiger in die Branche sind bei uns natürlich ebenso herzlich willkommen. Sie sollten jedoch bereit sein, an kostenlosen Schulungen teilzunehmen.

Wie werden die Arbeitszeiten erfasst?

Ihre geleisteten Arbeitsstunden müssen vom Kunden bestätigt werden. Wir verwenden hierfür Beschäftigungsnachweise. Die Beschäftigungsnachweise werden von uns oder vom Kunden vorbereitet. Jeder Mitarbeiter ist selbst dafür verantwortlich, sich in dem ausliegenden Beschäftigungsnachweisformular ein- und auszutragen, sowie die Pausenzeiten zu vermerken und zu unterschreiben. Bei Nichterfüllung werden ausschließlich die vom Kunden ausgewiesenen Stunden abgerechnet. Der Kunde leitet die Beschäftigungsnachweise an uns weiter. Es können nachträglich keine Änderungen vorgenommen werden.

Bitte füllen Sie jeden Monat den beigefügten Stundenzettel aus und senden uns diesen zu. Das heißt: Tragen Sie bitte alle Einsätze des Monats ein und senden den Stundennachweis dann per Post oder E-Mail an uns. Stundenzettel liegt bei. Es sollte selbstverständlich sein, dass diese Angaben mit den ein- und ausgetragenen Zeiten beim Kunden übereinstimmen. Bis zum 5. Tag des Folgemonats sollte uns der Stundenzettel vorliegen.

Sollten Unstimmigkeiten bei Ihrer Abrechnung auftauchen, haben Sie 1 Woche nach Erstellen der Abrechnung / oder nach Geldeingang Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Und schließlich vergessen Sie nicht Ihren Namen darauf zu vermerken.

Wie hoch ist die Entlohnung/der Verdienst?

Ihr Verdienst richtet sich nach Ihrer Ausbildung/ Erfahrung in der Branche, Leistung, Betriebszugehörigkeit und Fremdsprachenkenntnissen. Interne Schulung für Neueinsteiger / ohne Ausbildung in der Gastronomie/ Hotellerie ist Voraussetzung und Pflicht.

  • Hostessen/Hosts und Servicekräfte ohne Schulung/Ausbildung 11,00 €
    mit Schulung/Ausbildung zwischen 11,50 € und 13,00 €/ Std.
  • Promoter, Logistiker zwischen 11,00 € und 12,00 €/ Std.
  • Küchenhilfen, Housekeeping zwischen 11,00 € und 12,00 €/ Std.
  • Köche/Köchinnen ab 15,00 €/ Std.

Die Abrechnung erfolgt nach geleisteten Stunden auf 450,00 € Basis, im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung oder auf Lohnsteuerkarte. Die Lohnabrechnungen werden bis zum 15. des Folgemonats abgerechnet und das Geld auf Ihr Konto überwiesen. Bitte beachten Sie, dass wir nur anhand von vollständigen Unterlagen die Lohnabrechnung vornehmen können.

Verdienste für versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse werden gesondert verhandelt.

Wie funktioniert die Fahrtkosten-Erstattung?

Wir sind mit den anfallenden Fahrtkosten gerne auf Einfache- Strecke ab dem 27. Kilometer anteilig mit € 0,15 pro Kilometer behilflich. Hierzu benötigen wir die Quittungsbelege Tank oder Bus/Bahn und die Fahrtkostenabrechnung bis zum 15.´ten des Folgemonates.

Bekomme ich Verpflegung?

Für Essen und Trinken sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich. Die meisten Kunden stellen jedoch Getränke (in der Regel Wasser und Kaffee). Manche Kunden stellen auch die Mahlzeiten.

Wie komme ich zum Einsatzort?

Grundsätzlich sind Sie für den Weg zur Arbeit selbst verantwortlich. Hierfür kann keine Kostenerstattung geltend gemacht werden.

Einzelfahrt: Wenn Ihr Einsatzort weiter als 25km (einfache Strecke) entfernt ist, können nach Rücksprache die Benzinkosten für zusätzliche Strecken erstattet werden.

Mitfahrgemeinschaft: *PPS ist bereit in Ausnahmefällen mind. 50% der entstandenen Benzinkosten zu erstatten. Dieser Fall tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Privatfahrzeug von Ihrem Wohnort bis zum Einsatzort und zurück eine Mitfahrgemeinschaft bilden.

Hierzu wird  das beigefügte Formular einmal monatlich ausgefüllt. Mit Angaben zum Abfahrts und Einsatzort, mitbeförderte Personen und Name des Auftraggebers / Veranstalters.

Das Formular ist mit Tankbelegen im Original per Post bei uns einzureichen. Bitte beachten Sie, dass uns die Fahrtkostenabrechnung bis spätestens zum 15. des Folgemonats vorliegen muss. Später eingereichte Fahrtkosten können nicht mehr erstattet werden.

Gibt es eine Kleiderordnung?

Eine einheitliche Kleiderordnung ist Vertragsbestandteil zwischen dem Kunden und PPS. Aus diesem Grund ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, einheitliche PPS-Kleidung zu tragen. Wir identifizieren uns anhand unserer Arbeit und des Auftretens! Hierzu gehört saubere und gebügelte Kleidung.

Servicemitarbeiter
Wird von PPS gestellt:
Bitte rechtzeitig (mind. 3 Tage vor dem Einsatz) Ihren Bedarf und Konfektionsgröße mitteilen

  • schwarzes oder weißes Langarmhemd/-bluse
  • schwarze Weste
  • schwarzer Rock
  • schwarze Schürze
  • Krawatte, Halstücher
  • Namenschilder

Das bringen Sie mit:

  • schwarze Stoffhose (Herren Anzugshosen) keine Jeans oder Leggings
  • elegante schwarze geschlossene Schuhe, (Damen, kleiner Absatz, 1,5 - max. 3 cm) (keine Turnschuhe oder Sandalen)
  • schwarze Strümpfe und hautfarbene Strumpfhosen bei Röcken


Hostessen/Hosts
Wird vom Kunden oder von PPS gestellt:

  • Hostessenkostüme

Das bringen Sie mit:

  • schwarze geschlossene, elegante Schuhe, keine Turnschuhe oder Sandalen
  • schwarze Strümpfe bei Hosen und hautfarbene Strumpfhosen bei Röcken


Köche, Köchinnen, Küchenhilfen
Das bringen Sie mit:

  • klassische Kochhose und -jacke (Kochjacke kann gestellt werden)
  • Vorbinde/Schürze (kann gestellt werden)
  • Koch Hut, bzw. kundenspezifische Kopfbedeckung (kann gestellt werden)
  • rutschfeste Schuhe, bzw. Sicherheitsschuhe. Dies ist Bestandteil der Unfallversicherung. Bei Nichterfüllung übernehmen wir keine Haftung!

Für das Bereitstellen der Arbeitskleidung erheben wir eine geringe Kaution von 5 Arbeitsstunden die vom Gehalt einbehalten wird. Diese Stunden werden Ihrem Lohn-Konto gutgeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, die gleiche Kleidung zu erwerben.

Sollte der Mitarbeiter ausscheiden, so ist er verpflichtet, diese Firmenbekleidung (Kellnerbesteck, Schürzen, Röcke, Blusen, Hemden, etc.) binnen 4 Wochen nach Ausscheiden an PPS zurückzusenden. Es erfolgt dann eine Lohnkorrektur, und die geleistete Kaution wird zurückerstattet. Eine Rückgabe nach dieser 4-Wochen-Frist kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Wann sollte ich die geliehene Kleidung zurücksenden oder abgeben?

Auf Wusch erhalten Sie von uns die entsprechende Kleidung.
Für Frauen kann eine Kleidungsausgabe von Röcken, Hemden, Krawatten und Westen erfolgen.
Für Männer kann eine Kleidungsausgabe von Hemden, Krawatten und Westen erfolgen.
Kleidung kann individuell nach Abnutzung und/oder Farbminderung ausgetauscht werden.

Hierfür wird eine Kaution von 5 Arbeitsstunden einbehalten und wird mit der letzten Abrechnung, max. 4 Wochen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses via Korrektur der Lohnabrechnung gutgeschrieben.

Welches Erscheinungsbild wird von mir erwartet?

Zu einer gepflegten Kleidung gehört ein gepflegter Körper.
Selbstverständlich sollte sein:

  • frisch geduscht mit gewaschenen Haaren und geputzten Zähnen
  • lange Haare bei Damen sollten gebunden werden (keine bunten Spangen, Tücher oder Haarreifen)
  • bei Herren, gepflegter Kurzhaarschnitt
  • saubere, nicht zu lange Fingernägel, kein auffälliger Nagellack
  • die Herren sind frisch rasiert
  • dezentes Make-Up
  • kein auffälliger Schmuck bei Damen, dezente Ohrringe. An Handgelenken nur Armbanduhr
  • kein auffälliger Schmuck bei Herren, keine Ohrringe. An Handgelenken nur Armbanduhren.

Zu den absoluten Tabus gehören:

  • sichtbare Tattoos und Piercings (Hände, Hals und Gesicht/ bei Frauen zusätzlich wenn vom Kunde Rock gewünscht, keine Tattoos an Beinen, evtl. abkleben)
  • dunkle Unterwäsche unter einer weißen Bluse
  • weiße Socken zur schwarzen Hose
  • aufdringliches Parfum oder Aftershave
  • T-Shirts
  • ärmellose Blusen/Hemden
  • Turnschuhe, Sandalen
  • zu hohe Absätze
  • lange Haare bei Herren
  • extreme Haarfarben
  • auffälliger Nagellack, lange Fingernägel
  • Blusen die nicht bis zum Hals geknöpft werden können

Am Einsatzort herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.

Benötige ich ein Gesundheitszeugnis?

Ein Gesundheitszeugnis ist dringend erforderlich und wird bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt durch eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz durchgeführt.

Welche Konsequenzen habe ich, wenn ich meine Schicht nicht rechtzeitig absage?

Sollte Ihrerseits der bestätigte Arbeitseinsatz bezüglich Erkrankung oder ähnlichem nicht binnen 24 Stunden vor Schichtbeginn abgesagt werden, wird eine Strafe von -5 Arbeitsstunden berechnet und auf Ihrem Stundenkonto vermerkt.